Vertragsbedingungen und Gebührenordnung
Die Vertragsbedingungen umfassen die Zahlung von Gebühren gemäß einem Rabattschlüssel (siehe oben), der von der Schule veröffentlicht wird. Die Gebühren werden monatlich im Voraus, spätestens bis zum 5. Tag des jeweiligen Monats fällig. Es ist empfohlen einen Dauerauftrag einzurichten, um Verspätungen zu vermeiden.
Die Lehrkräfte an unserer Schule sind in Festanstellungsverhältnissen tätig. Gemäß dieser Festanstellungsvereinbarung werden die Lehrkräfte für ihre Dienste wie in einem „normalen Beruf“ monatlich entlohnt.
Die Bezahlung der Lehrkräfte ist verpflichtend und unabhängig von den Fehlzeiten der Schüler, einschließlich Krankheit, längeren Urlauben, Ferienzeiten (nach Schleswig-Holstein) oder anderen Abwesenheitsgründen, zu leisten. Die Anmeldung eines Schülers verpflichtet die Eltern/Erziehungsberechtigten zur pünktlichen und vollständigen Zahlung der vereinbarten Schulgebühren, ähnlich wie bei einer Mitgliedschaft in einem Club/Verein oder einer langfristigen Verpflichtung.
Da die jährliche Zahlung (z. B. bei einem Kind 600 EUR) für Eltern schwierig zu tragen sein könnte, teilen wir die Jahreszahlung auf 12 Monate auf. Somit ist der monatliche Beitrag von (bei einem Kind 50 EUR) monatlich zu leisten.
Diese Regelung beruht auf der Festanstellung unserer Lehrkräfte und ihrer kontinuierlichen Verfügbarkeit zur Erbringung qualitativ hochwertiger Bildungsdienstleistungen, unabhängig von den individuellen Abwesenheitszeiten der Schüler.
Abmeldung und Kündigung
Der Anmeldevertrag kann von beiden Seiten zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden.
Die Abmeldung des Kindes von der Schule kann schriftlich oder mündlich erfolgen und muss an die Schulleitung gerichtet sein. Die Abmeldung muss vor Ende des Monats erfolgen, in dem das Kind die Schule verlassen soll. Die Monatsgebühr wird bis zum Ende des Monats weitergezahlt, in dem das Kind die Schule verlassen hat. Die Schulbücher sind Eigentum der Schüler und müssen nicht an die Schule zurückgegeben werden.
ANLAGE 1
Einwilligung zur Weitergabe von Fotos von Schülerinnen und Schülern an Dritte (nur schulinterne Personen)
Das Darus-Sunnah wird gelegentlich Fotos von Kindern machen, um diese an alle Eltern zu verteilen, z. B. zu folgenden Anlässen:
- Einschulung
- Klassenfahrt(en)
- Rückblick Klassen am Schuljahresende
Dabei handelt es sich um Fotos, die die Schüler und Schülerinnen individuell erkennbar abbilden, die im Rahmen des Unterrichts oder im Rahmen von Schulveranstaltungen oder durch einen (seitens der Schule) beauftragten Fotografen (meist Lehrkraft) angefertigt wurden oder die von Eltern zur Verfügung gestellt wurden.
Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden, dass Fotos, auf denen Ihr Kind abgebildet ist, in digitaler Form an die Eltern der Klasse weitergereicht werden dürfen.
Mit Ihrer Unterschrift versichern Sie außerdem, dass Sie sich bewusst sind, dass die erhaltenen Fotos nur für private Zwecke genutzt und nicht im Internet (z. B. Facebook) veröffentlicht werden dürfen.
Wir weisen vorsorglich zum Datenschutzrecht:
Durch die beabsichtigte Weitergabe von Fotos in digitaler Form können die Fotos von Dritten verändert oder unverändert zu unerlaubten Zwecken genutzt werden. Es ist möglich, dass die Fotos unbefugt weitergegeben werden und trotz der Versicherung unter Punkt 3 für Veröffentlichungen im Internet genutzt werden.
Die Einwilligung kann für bereits verteilte digitale Medien nicht widerrufen werden, lediglich für zukünftige Anlässe. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt, d. h. auch über das Ende der Schulzugehörigkeit hinaus.
Die Einwilligung ist freiwillig; aus der Verweigerung der Einwilligung oder ihrem Widerruf entstehen keine Nachteile.